Änderung der Zuschussrichtlinien

24.01.2016

Die neugefassten Zuschussrichtlinien wurden in der Vollversammlung am 19.11.2015 verabschiedet und treten ab 01.01.2016 in Kraft. Die „alten“ Zuschussrichtlinien aus dem Jahr 2001 waren schon etwas in die Jahre gekommen. Viele Fördervoraussetzungen entsprachen nicht mehr den veränderten Gegebenheiten in der Jugendarbeit. 

Wie bisher gibt es die Förderung von Freizeiten, von Jugendbildungsmaßnahmen, von Projektarbeit und besonderen Aktivitäten sowie die Förderung von Geräten und den Jahreszuschuss. Komplett überarbeitet wurden die jeweiligen Fördervoraussetzungen, der Umfang und die Abrechnung der Förderung. Eine detaillierte Beschreibung erleichtert die Planung, die Antragstellung und die Bearbeitung von Zuschüssen erheblich. 

Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Erarbeitung auch darauf gelegt, die Qualität der Jugendarbeit und insbesondere die Qualifizierung der Jugendleiterinnen und Jugendleiter voranzutreiben. Aus diesem Grunde werden bei Zuschussanträgen die teilnehmenden Jugendleiterinnen und Jugendleiter mit gültiger JULEICA (JugendleiterCard) deutlich höher bezuschusst, als solche ohne JULEICA. Darüber hinaus wurde mit der Einführung der „Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildung für Jugendleiter/-innen“ die Möglichkeit einer direkten Förderung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern für Aufwendungen der Aus- und Fortbildung geschaffen. Dies ist die einzige personenbezogene Förderung. Alle anderen Zuschüsse können nur von den Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendrings Forchheim gestellt werden. 

Die neuen Zuschussrichtlinien und die neuen Zuschussformulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung.