Zuschüsse
Der KJR Forchheim gewährt Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Forchheim. Die dafür benötigten Fördergelder werden vom Landkreis Forchheim bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des KJR Forchheim. Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller mit dem Landkreis Forchheim (Amt für Jugend und Familie) die Vereinbarung nach §72a SGB VIII zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes abgeschlossen hat.
Folgende Förderbereiche gibt es:
4.1.1 Grundförderung für Jugendorganisationen auf Kreisebene
4.1.2 Jahreszuschuss zur fachbezogenen Jugendarbeit
4.2 Förderung von Freizeitmaßnahmen
4.3 Förderung der Jugendbildung
4.4 Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter/-innen
4.5 Förderung von Aktionen und Maßnahmen zu einem bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt
4.6 Förderung von Geräten
Die aktuellen Zuschussrichtlinien sowie die Zuschussanträge und die dazugehörigen Formulare (Unterschriftenliste, Kostenaufstellung usw.) erhalten Sie hier als Download.
