§ 1 Allgemeine Regelungen
Der Verleih erfolgt nur an nichtgewerbliche Veranstalter, vorzugsweise an Mitglieder des Kreisjugendrings Forchheim und an öffentlich anerkannte Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleih. Der KJR Forchheim kann keine Garantie übernehmen, dass das Material zu vereinbarten Zeit zur Verfügung steht, da unvorhergesehene Zwischenfälle, z.B. Beschädigung der Materialien oder nicht termingerechte Rückgabe, nicht auszuschließen sind.
§ 2 Entleihgebühren
Die Entleihgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Geräteausleihverzeichnis. Sie sind bei Rückgabe des Verleihgegenstandes in bar zu entrichten. Bei Verleihartikel ab 10 Euro Entleihgebühr wird bei einer Nutzung von drei Tagen unter der Woche nur die Hälfte berechnet!
§ 3 Pflichten des Entleihers
Der Entleiher ist für die termingerechte Abholung und Rückgabe verantwortlich. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen und sachgerechten Umgang mit den Verleihartikeln. Für eine sichere Unterbringung während der Entleihdauer ist zu sorgen. Für Material- und Geräteschaden oder bei Verlust haftet der Entleiher. Verursachte und festgestellte Mängel/Beschädigungen sind sofort anzuzeigen, im Interesse für den weiteren Verleih.
Die Verleihartikel sind in sauberem und ordnungsmäßigen Zustand zurückzugeben. Dies betrifft vor allem Artikel, welche im Freien genutzt werden. Insbesondere bei Zelten, Zeltzubehör und der Hüpfmatratze ist darauf zu achten, diese trocken und richtig gefaltet abzugeben. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Gebühr in Höhe des verursachten Aufwandes erhoben.
§ 4 Haftung
Der KJR Forchheim haftet nicht für Sachschäden und sonstige Vermögensschäden, die dem Entleiher durch die Benutzung der Verleihartikel entstehen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Der Entleiher verpflichtet sich, den KJR Forchheim von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Verleihgegenstände gegen den KJR Forchheim erheben. Dem Entleiher wird empfohlen, insbesondere bei der Nutzung von Großzelten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Termine:
20. Mai Taizé (Burgund), Frankreich
21. Mai 00:00 Reit- und Fahrverein Schloss Thurn e.V.
22. Mai 09:00 Berghütte bei Bad Goisern, Dachsteingebirge, Österreich
4. Jun 19:00 Aula der Anna-Grundschule Forchheim
6. Jun 19:00 Sitzungssaal des KJR
14. Jun Kath. Landvolkshochschule Feuerstein (KLVHS)
29. Jun 09:00 Kreisjugendring Forchheim
